Für mehr Wohnfläche: Zwei Wohnungen zusammenlegen
Sie wohnen in einer Eigentumswohnung und benötigen mehr Wohnfläche? Sie leben gerne in Ihrer Wohnung und in Ihrem Stadtteil und möchten auch weiterhin hier wohnen bleiben? Die Nachbarwohnung steht zum Verkauf? Vielleicht ist dann die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen für Sie eine sinnvolle Option, um mehr Wohnfläche zu erhalten.
Aber auch wenn es keine Nachbarwohnung gibt, die Sie erwerben können, beschreibe ich in diesem Beitrag eine weitere Möglichkeit, wie Sie zusätzlich Platz gewinnen. Mein Fokus liegt in diesem Blogbeitrag auf den geltenden Regelungen in Baden-Württemberg, da mein Architekturbüro hier seinen Sitz hat.
Diese Möglichkeiten gibt es, um zwei Wohnungen zu verbinden:
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Nebeneinanderliegende Wohnungen zusammenlegen
Wenn Sie die Chance haben, eine neben Ihrer Eigentumswohnung liegende Wohnung zu kaufen, kann ich prüfen, ob die Möglichkeit besteht, durch einen Wanddurchbruch die beiden Wohnungen zu verbinden. Durch das Herausnehmen von weiteren nichttragenden Zwischenwänden können großzügige Räume entstehen.
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Übereinanderliegende Wohnungen verbinden
Liegt die an Ihre Eigentumswohnung angrenzende Wohnung über oder unter der Ihren, kann es eine Option sein, die beiden Wohnungen durch einen Deckendurchbruch und eine nachträglich eingebaute Treppe zu verbinden.
Für beide Varianten gilt: Durch die Zusammenlegung erhalten Sie nicht nur mehr Wohnfläche, sondern eine Wohnung mit mindestens zwei Badezimmern und zwei Abstellräumen. Dies ist für die Bewohner ein echtes Plus. Die zweite Küche wird dagegen zumeist nicht benötigt. Hier kann man dann den Grundriss individuell abändern und diese Fläche anders nutzen.
Aus einer Wohnung können wieder zwei werden
Es kann sein, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr so viel Wohnfläche und Zimmer brauchen. Ein späterer Rückbau und ein Verkauf oder eine Vermietung der dann nicht mehr benötigten zweiten Wohnung, kann bei der Planung bereits mitbedacht werden.
Lesen Sie hierzu mehr im Blogbeitrag Aufteilung Wohnhaus in Eigentumswohnungen: So geht ein Architekt vor. Die hier beschriebene Vorgehensweise ähnelt der Aufteilung einer Wohnung in zwei eigenständige Wohnungen.
Spezialfall – Verbindung der EG-Wohnung mit einem darunter liegenden Hobbyraum im Gartengeschoss
Vielleicht gehört zu Ihrer Erdgeschoss-Wohnung auch ein sogenannter Hobbyraum im Gartengeschoss Ihres Wohnhauses. In diesem Fall kann ich prüfen, ob man den Hobbyraum mit einer platzsparenden Treppe direkt mit Ihrer Wohnung verbinden kann. Dafür muss z. B. geklärt werden, ob in Ihrem konkreten Fall eine sogenannte Nutzungsänderung baurechtlich möglich.
Prüfung der Statik und Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Unabhängig davon, ob man zwei nebeneinander liegende Wohnung oder einen Hobbyraum mit einer darüber liegenden Wohnung verbindet: Vor jeder Veränderung muss die Statik des Gebäudes begutachtet und die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eingeholt werden.
Deckendurchbrüche und Wanddurchbrüche durch tragende Wände werden von einem Tragwerksplaner zuvor geprüft und gegebenenfalls statisch bearbeitet. Im Besonderen ist bei einer Zusammenlegung darauf zu achten, dass durch die Umbaumaßnahmen der Brandschutz sowie der Luft- und Körperschallschutz nicht beeinträchtigt werden.
Diese Aufgaben übernehme ich als Architekt bei der Zusammenlegung zweier Wohnungen
Für die Zusammenlegung zweier Wohnungen prüfe ich, ob Ihr Anliegen im Rahmen des Baurechts umgesetzt werden kann. Wenn dies möglich ist, koordiniere ich alle notwendigen Maßnahmen.
Ich fertige neue Teilungspläne und beantrage die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde. Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung kann die Veränderungen durch den Notar zuerst in der Teilungserklärung festgehalten und danach ein neues Grundbuch für die neu entstandene größere Wohnung angelegt werden.
Gerne können Sie mich als Architekt für die Arbeiten rund um die Zusammenlegung zweier Wohnungen beauftragen.