Rund ums Dach – Welche Dachform darf ein Neubau haben?
Über das Dach und seine Form macht man sich im Alltag keine großen Gedanken. Die Dachkonstruktion schützt effektiv vor der Witterung und prägt gleichzeitig die Ansicht des Hauses mit. Besondere Beachtung findet das Dach aber in der Planungsphase. Doch wovon hängt es ab, welche Dachform ein Neubau haben wird?
Welche Dachform ist erlaubt?
Sollten Sie sich für ein Baugrundstück interessieren und gedanklich bereits in einem Flachdach-Bungalow oder einem Pultdachhaus wohnen, so empfehle ich Ihnen, sich zuerst den Bebauungsplan und das Gestaltungshandbuch für Ihr Baugebiet anzuschauen und mit mir als Ihrem Architekten Rücksprache zu halten.
Liegt für Ihr Baugrundstück ein Bebauungsplan und ein Gestaltungshandbuch vor, so gibt es in diesen Dokumenten bereits verbindliche Vorgaben für die Dachform Ihres Neubaus.
Gibt es noch keinen Bebauungsplan, so gilt es sich gemäß §34 BauGB an der Dachform der Nachbarhäuser zu orientieren. Dort heißt es:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (…) §34 BauGB
Ein Beispiel: Sie interessieren sich für ein Baugrundstück, für das noch kein Bebauungsplan vorliegt. In der direkten Nachbarschaft haben die Häuser alle ein Satteldach.
Damit ihr Neubau sich in die nähere Umgebung einfügt, sollte er ebenfalls ein Satteldach haben. Dieses sollte auch in der Höhe und Dachneigung den Nachbarhäusern entsprechen.
Eine Änderung der vorgegebenen Firstrichtung ist nur in Ausnahmefällen – und bei Einhaltung der Grenzabstandsflächen – durch eine Befreiung möglich.
In diesem Fall müssen Sie sich überlegen, ob für Sie die Vorgaben zur Dachform – in diesem Beispiel ein Satteldach – akzeptabel sind oder ob Sie sich besser für ein Baugrundstück in einem anderen Baugebiet entscheiden.