Jahresrückblick 2021
Wie ist ihr Jahr 2021 gewesen? Hat es sich so entwickelt wie Sie es sich zu Jahresbeginn vorgestellt hatten? Auch wir haben in unserem Jahresausblick über unsere Erwartungen und Vorstellungen an das Jahr geschrieben. Einige der hier genannten Punkte, wie der Fokus auf das Wohnen und das Thema Nachhaltigkeit im Bau, haben sich in diesem Jahr so eingestellt. Was in der Architektur, für Bauherren und in unserem Büroalltag in 2021 darüber hinaus noch wichtig war, lesen Sie in diesem Jahresrückblick.
Jahresrückblick – Themen in der Architektur in 2021
Solardachpflicht
In 2021 wurde eine mögliche Solardachpflicht für Deutschland diskutiert. Seit Juli ist klar, in Baden-Württemberg kommt diese Pflicht beim Neubau von Wohngebäuden zum 01.05.2022. Bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbebauten) ist das Solardach schon ab dem 01.01.2022 verpflichtend.
Passend zum Thema Solardach haben wir den Blogbeitrag Wo kann man die Paneele einer Solaranlage anbringen? veröffentlicht (Spoiler: Es kommt nicht nur das Hausdach in Frage).
Neuregelung Förderung – Förderende für KfW Effizienzhaus 55
In 2021 gab es Änderungen bei der Förderung für energieeffiziente Gebäude. Ziel ist es den Primärenergiebedarf in Gebäuden weiter zu senken. Dafür wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Jahresbeginn 2021 das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ aufgelegt. Es ersetzt die bislang bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für den Bereich Gebäude.
Seit Januar 2021 werden Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden bezuschusst. Seit 01.07.2021 können auch für Neubauten und Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäude Zuschüsse und Kredite sowie Kredite für Einzelmaßnahmen beantragt werden.
Teil dieser Veränderung ist auch das Auslaufen der Förderung für das sogenannte KfW Effizienzhaus 55.
Sind Sie eine künftige Bauherrin oder ein künftiger Bauherr?
Update 24.01.2022:
Bitte beachten Sie, dass das KfW-Programm für Effizienzhäuser 55 und 40 sowie für energieeffiziente Sanierungen mit sofortiger Wirkung gestoppt wurde.
Anträge für eine Förderung eines KfW Effizienzhauses 55 können nur noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Der Bau eines Effizienzhauses 40 bzw. 40 Plus wird weiterhin gefördert.
Preissteigerungen und Lieferengpässe
Die durch die Corona Pandemie entstandenen Verzögerungen in den Lieferketten und eine dann wieder stark anziehende weltweite Nachfrage, führten in diesem Jahr zu Preissteigerungen und Lieferengpässen zuerst bei Holz und dann bei weiteren Baustoffen. In unserem Arbeitsalltag sehen wir, dass Angebote derzeit nur eine begrenzte Gültigkeit haben. Die Kalkulation der Baupreise für ein Wohngebäude ist daher schwieriger geworden. Trotz dieser Herausforderungen sind die von unserem Architekturbüro betreuten Bauprojekte im vorgesehenen Zeitplan geblieben.
BGH-Entscheidung zur nachträglichen Wärmedämmung
Am 12.11.2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Bundesländer Gesetze erlassen können, sodass es bei einer nachträglichen Wärmedämmung eines Altbaus zu einer leichten Überbauung des Nachbargrundstücks kommen darf. Dieser Fall kann dann eintreten, wenn der Altbau direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wurde.
Ausschlaggebend dafür ist,
- dass eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann und
- die Überbauung die Benutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Überbauung die Grenze zum Nachbargrundstück in der Tiefe um mehr als 0,25 m überschreitet. Die Eigentümer des Nachbargrundstücks haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass eine energetische Gebäudesanierung zur Energieeinsparung führt, die aufgrund des Klimaschutzes und der Verminderung von Treibhausgasemissionen im allgemeinen Interesse liegt.
Bei Neubauten gilt weiterhin die Pflicht, dass ein Gebäude so geplant wird, dass die Wärmedämmung innerhalb der Grundstücksgrenzen bleibt.
Jahresrückblick Architekturblog
Auch in diesem Jahr haben wir wieder fleißig gebloggt. Highlights waren sicher die Teilnahme an unserer ersten Blogparade zum Thema „Der Blog – ein Medium von gestern?“, unser 100. Blogbeitrag mit Tipps für die Badplanung im Neubau und das 5. Jubiläum des Architekturblogs (ja, der erste Blogbeitrag ging bereits in 2016 online).
In einigen Blogbeiträgen haben wir Ihnen Einblicke in den Arbeitsalltag eines Architekten gegeben. So ging es beispielsweise um die Frage nach der Inspiration für Bauentwürfe, die Berechnung von Miteigentumsanteilen,der Aufteilung von Häusern in Eigentumswohnungen oder um die Schaffung von Fahrradabstellplätzen in Mehrfamilienhäusern.
Als Leser nahmen wir Sie zu einem Blower Door Test mit oder gaben Tipps für alle, die von einem Wintergarten träumen.
Neben dem beruflichen Alltag spielten im Blog aber auch Innovationen eine Rolle, wie z. B. der aufkommende 3D-Druck in der Architektur und im Wohnbau. Auch ein Zwischenfazit zu den Einflüssen der andauernden Corona Pandemie auf die Architektur durfte in 2021 nicht fehlen.
Das war der Jahresrückblick für 2021! Ich bin gespannt was das kommende Jahr 2022 für die Architektur bereit hält und wünsche Ihnen einen guten und gesunden Jahreswechsel!