Berufe am Bau: Welche Aufgaben übernimmt ein SiGeKo?
Als Architekt und Bauleiter arbeite ich auf Baustellen immer mit vielen Personen an der Fertigstellung eines Gebäudes. Seit 1998 sieht die Baustellenverordnung vor, dass zu den Berufsgruppen, die auf einer Baustelle für die Abstimmung der Arbeiten zuständig sind (Bauleiter, Architekten, Fachunternehmen der einzelnen Gewerke) auch ein offizieller Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehört, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
In diesem Blogbeitrag stelle ich den SiGeKo und seine Aufgaben näher vor.
Beauftragt von den Bauherren
Ein SiGeKo wird von der Bauherrschaft bestellt und achtet in deren Auftrag auf die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle. Er oder sie unterstützt den Bauherrn und die am Bau Beteiligten in allen Fragen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen.
Gemäß Baustellenverordnung benötigt man einen SiGeKo immer dann, „wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden“.
Verhinderung von Unfällen
Da auf Baustellen z. B. mit schweren Maschinen gearbeitet wird, haben die Beschäftigten ein besonderes Unfallrisiko. Mithilfe des SiGeKo sollen Arbeitsunfälle und Betriebsstörungen auf Baustellen verhindert werden.
Laut Baustellenverordnung könnte diese Aufgabe auch der oder die Bauherr/in selbst übernehmen. Doch aufgrund des Aufgabenumfangs, der zeitlichen Inanspruchnahme und der nötigen Fachkenntnisse des SiGeKo, übernimmt hier regelmäßig eine externe Fachperson.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.
Welche Vorkenntnisse hat ein SiGeKo?
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in benötigt man gemäß der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
- baufachliche Kenntnisse (z. B. als Bauingenieur, Architekt, Meister, Polier oder Techniker),
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse,
- sogenannte Koordinatoren-Kenntnisse, (dahinter verbergen sich z.B. genaue Kenntnisse über die Arbeitsabläufe sowie Wissen über die rechtlichen Befugnisse eines SiGeKo und die vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten) sowie
- eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben.
Ein SiGeKo kann aufgrund seines Wissens und seiner Kenntnisse der Abläufe mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen, einschreiten und auf eine Beseitigung des Problems hinwirken.
Welche Aufgaben übernimmt ein SiGeKo?
Zu den Aufgaben eines SiGeKo gehört es nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für das Bauvorhaben auszuarbeiten.
Der SiGeKo erstellt einen SiGe-Plan immer dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV (z. B. Arbeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen) ausgeführt werden.
Aber auch, wenn
- Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten
- der Umfang der Arbeiten 500 sogenannte Personentage (ein Personentag entspricht 8h) beträgt oder überschreitet,
- die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
- mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind,
benötigt man einen SiGe-Plan. Als SiGeKo überprüft man während der Baumaßnahmen dessen Einhaltung und passt den Plan bei größeren Änderungen in der Bauausführung an.
Außerdem erstellt der SiGeKo bei Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten, eine sogenannte SiGe-Unterlage. Diese enthält Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei späteren Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten am Gebäude.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator überprüft regelmäßig, ob auf Baustellen Risiken, für die hier Beschäftigten bestehen und ob die Vorschriften für den Arbeitsschutz eingehalten werden. Fallen ihm oder ihr Arbeitsabläufe auf, die nicht die Vorgaben z. B. für Arbeitsstätten oder Betriebssicherheit erfüllen, so spricht er die Verantwortlichen des betroffenen Gewerks aktiv an und dringt auf eine rasche Änderung.
Als Bauleiter bin ich neben den Arbeitgebern für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitenden mitverantwortlich. Die Gespräche und regelmäßigen Informationen eines externen SiGeKo über die Vorkommnisse auf der Baustelle unterstützen daher auch meine Arbeit.
Der SiGeKo fungiert als eine weitere, wichtige Sicherheitsebene, die das Risiko für Unfälle und schwere Verletzungen auf Baustellen senkt.