Skip to content
Planung Fahrradstellplätze: Das Beitragsbild zeigt ein schwarzes E-Bike mit orangenen und blauen Details.

Wie kann man in einem Mehrfamilienhaus Fahrradstellplätze schaffen?

Fahrradfahren liegt im Trend. Durch die Corona Pandemie haben viele Menschen das Rad (wieder) für sich entdeckt. Und so schwingen sich immer mehr Menschen auf das Fahrrad, das E-Bike oder das Lastenfahrrad, um zur Entspannung, zur Arbeitsstelle oder zum Einkaufen zu radeln. Doch ist die Fahrt beendet und der Radler oder die Radlerin zu Hause, stellt sich die Frage nach einem sicheren und wettergeschützten Abstellort für den begehrten und beliebten Drahtesel.

Hier kann die Architektur Lösungen bieten. Daher gehe ich in diesem Blogbeitrag den Fragen nach:

  • Welche Vorgaben und Möglichkeiten gibt es, um in Neubauten Fahrradstellplätze zu schaffen?
  • Und wie sieht ein idealer Fahrradabstellraum aus?

Ich beziehe mich in diesem Beitrag auf die Regelungen in Baden-Württemberg, da ich hier als Architekt tätig bin.

Die Regelungen für Fahrradstellplätze in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Pflicht, beim Bau von Wohnhäusern wettergeschützte Fahrradstellplätze zu schaffen, in der Landesbauordnung verankert. Für jede neu gebaute Wohnung müssen mindestens zwei Fahrradstellplätze geschaffen werden. Darüber hinaus kann sogar ein Kfz-Stellplatz durch vier Fahrradstellplätze ersetzt werden. (vgl. §37 (1) LBO BW)

Auch für den Bau der Stellplätze gibt es Vorgaben. In der Fassung vom 23.09.2020 der Verwaltungsvorschrift zu § 37 Absatz 2 LBO BW heißt es unter 3. u. a.:


Die Fahrradstellplätze müssen so hergestellt werden, dass

  • diese hinsichtlich Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit auch für Personen mit Pedelecs geeignet sind. Nur in Ausnahmefällen sind mehr als zwei Stufen zulässig (z.B. wenn andernfalls Flächen für Wohnungen reduziert werden müssten),
  • sie eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben,
  • dem Fahrrad ein sicherer Stand durch einen Anlehnbügel gegeben wird,
  • sie eine Länge von 2 m zuzüglich der erforderlichen Fahrgassen und Rangierflächen aufweisen und
  • durch einen Mindestabstand von 0,80 m zwischen den Fahrradständen das Abstellen und Anschließen des Fahrrades einschließlich des Rahmens ermöglicht wird.

Die Herstellung einfacher Vorderradständer ist unzulässig. Der Platzbedarf kann durch den Einsatz platzsparender Fahrradabstellsysteme wie beispielsweise Doppelstockparksysteme reduziert werden. Solche Systeme müssen eine einfache Nutzbarkeit gewährleisten.

Die notwendigen Fahrradstellplätze für Wohnungen können in einem Abstellraum nach § 35 Abs. 5 LBO nur dann nachgewiesen werden, wenn der Raum nach Größe, Lage, Zuschnitt und Erreichbarkeit sowohl die Funktion als Abstellraum zur Wohnung als auch die Anforderungen für Fahrradstellplätze nach der LBO erfüllt.

Was passt besser zum Haus – eine Fahrradgarage…

Eine Möglichkeit für Fahrradstellplätze zu sorgen, sind abschließbare und wettergeschützte Fahrradgaragen, die z. B. im Eingangs- oder Hofbereich aufgestellt werden können. Je nach Garagenmodell und den gewählten Fahrradständern können mit einer Fahrradgarage ungefähr sechs Fahrradstellplätze geschaffen werden. Eine Fahrradgarage eignet sich z. B. dann, wenn man ein Mehrfamilienhaus ohne Tiefgarage plant.

… Oder ein separater Fahrradabstellraum?

Benötigt man deutlich mehr Stellplätze und plant man ein Mehrfamilienwohnhaus mit einer Tiefgarage, bietet sich ein separater Fahrradabstellraum an. Auf den ersten Blick hat dieser einen Nachteil, denn es entfallen dadurch im Untergeschoss Flächen für Kellerräume oder Autoabstellplätze.

Was trotzdem für einen Fahrradabstellraum spricht, sind die Vorteile für das spätere Zusammenleben. Abgesehen von der Verpflichtung, Stellplätze zu schaffen, kann man so dafür sorgen, dass die Fahrräder nicht andere Gemeinschaftsflächen blockieren. Und für die Bewohner ist es ein echtes Plus zu wissen, dass ihr Rad sicher und trocken abgestellt ist, es leicht zu erreichen ist und sie es einfach und ohne großen Aufwand nutzen können.

Wie sieht der ideale Fahrradabstellraum in einem Mehrfamilienhaus aus?

Ein Fahrradraum muss so bemessen sein, dass die Räder gut hinein und hinaus gefahren werden können. Ideal ist ein Zugang ohne Treppenstufen. Neben den Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württembergs gibt es aus der Praxis weitere Wünsche an einen Fahrradraum, die zum Teil über die Vorgaben hinaus gehen.

Ein Fahrradabstellraum ist idealerweise ausreichend beleuchtet und nicht in der hintersten, dunklen Ecke einer Tiefgarage untergebracht. So entsteht ein Raum, den jeder gerne nutzt. Für Fahrräder und insbesondere E-Bikes sind trockene Abstellräume wichtig, in denen die Gefahr von Korrosion geringer ist, als im Freien. Daher sollte der Fahrradraum gut belüftet sein.

Um sein Fahrrad diebstahlgeschützt abzustellen, braucht man eine Möglichkeit, das Rad anzuschließen z. B. an einem sogenannten Anlehnbügel. Ein solcher Bügel hat einen weiteren Vorteil: Er verhindert auch, dass das Rad umfällt und unter Umständen eine Kettenreaktion im Fahrradraum auslöst. Gerade wenn schwere E-Bikes betroffen sind, entstehen so schnell größere Schäden.

Öffentliche Fahrradstellplätze am Bahnhof von Helsingborg
Öffentliche Fahrradstellplätze an einem Bahnhof

Das gewählte Abstellsystem ist idealerweise für alle Bewohner, egal ob jung oder alt, einfach zu bedienen und muss auch für schwerere E-Bikes ausgelegt sein. Unter Umständen ist es empfehlenswert, einen stabilen Fahrradlift mit Flaschenzug einzubauen.

Das Abstellen von Lastenfahrrädern stellt noch ein Problem dar, denn sie brauchen deutlich mehr Abstellfläche und mehr Fläche zum Rangieren als ein herkömmliches Fahrrad. Gleichzeitig sind sie in der Anschaffung so teuer, dass sie definitiv einen diebstahlgeschützten Abstellplatz benötigen. Hier muss man versuchen, individuelle Lösungen zu finden. Bei der Planung von Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern in Baugemeinschaften ist es meiner Erfahrung nach allerdings einfacher, solche Lösungen umzusetzen.

Gefällt Ihnen dieser Blogbeitrag?

Gerne können Sie diesen Beitrag in sozialen Medien teilen. Folgen Sie dem Architekturbüro bei Facebook, Instagram oder Pinterest und Sie verpassen auch künftig keinen neuen Beitrag.

Fazit

Schon vor der Pandemie haben sich viele Menschen für ein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec interessiert. Seit Corona muss man teilweise lange auf das ersehnte Rad warten. Doch unabhängig davon, welches Fahrrad man fährt und aus welchem Grund die Frage nach einem sicheren Abstellplatz stellt sich immer.

Daher ist es wichtig, dass es zumindest im eigenen Zuhause Möglichkeiten gibt, ein Fahrrad abzustellen. Je nutzerfreundlicher ein Abstellplatz ausgestaltet ist, desto besser wird der Raum von den Bewohnern angenommen und ist dadurch sicher kein verschenkter Platz.

Wie kann man in einem Mehrfamilienwohnhaus Fahrradstellplätze schaffen?

Hier bloggt Dipl.-Ing. Karl Eisenbraun, Architekt aus Leidenschaft und Inhaber des Architekturbüros Eisenbraun in Ostfildern.

Alle Beiträge von Karl Eisenbraun.

An den Anfang scrollen