Update: Wann ist bei einem Neubau in BaWü eine Photovoltaikanlage Pflicht?
Bislang war die Installation einer Photovoltaikanlage immer eine individuelle Entscheidung der Bauenden. Ab dem Jahr 2022 gilt allerdings in Baden-Württemberg in bestimmten Fällen die Vorgabe, eine Photovoltaikanlage auf Neubauten zu installieren. In welchen Fällen diese Pflicht gilt und wo man die Solarmodule anbringen kann, darum geht es in diesem Blogbeitrag.
Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg kommt im Jahr 2022 die Solardachpflicht für Nichtwohngebäude. Ab dann müssen Bauherren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aufstellen. Dies gilt außerdem auch beim Bau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (Stand 14.07.2021, zuvor 75 Stellplätze).
Unter diese Photovoltaik-Pflicht fallen alle Bauvorhaben, deren Anträge auf eine Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der zuständigen Behörde eingehen. Alternativ zur Photovoltaikanlage können Sie auch eine sogenannte thermische Solaranlage (also eine Anlage die Sonneneinstrahlung in Wärme umwandelt) installieren.
Update 14.07.2021:
Es liegt ein Gesetzesnovelle vor, die in Baden-Württemberg eine Solardachpflicht für neue Wohngebäude ab dem 01. Mai 2022 und für größere Dachsanierungen ab dem 01. Januar 2023 vorsieht.
Eine Photovoltaikanlage für ein Nichtwohngebäuden kann auf dem Dach oder auf einer anderen Außenfläche in unmittelbar räumlicher Umgebung installiert werden. Sie können eine Dachfläche aber auch an einen Dritten verpachten, der dort eine Photovoltaikanlage anbringt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Photovoltaikpflicht finden Sie auf der Website des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.